04. Juni – Tag der Organspende

Tausende Menschen in Deutschland sind so krank, dass sie dringend ein neues Organ benötigen. Doch was passiert bei einer Organspende? Wie wird man Spender? Wir wollen es Ihnen erklären:

Was bedeutet Organspende?

Unter einer Organspende versteht man die Übertragung eines Organs von einem Organspender auf einen Empfänger in Form einer Transplantation. Dabei unterscheidet man zwischen Lebendspenden, die zum Beispiel bei Nieren oder Leberlappen durchgeführt werden können und der Entnahme von lebenswichtigen Organen post mortem, die nur durchgeführt wird, wenn der Spender einen Hirntod erlitten har. Von einem Hirntod kann sich ein Patient nicht wieder erholen. Der Hirntod eines potentielles Spenders wird immer von zwei erfahrenen Ärzten (Intensivmedizin, Anästhesie, Neurologie, Neurochirurgie) unabhängig voneinander diagnostiziert und ist in Deutschland streng im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt. Abhängig von der Art des Gewebes ist eine Spende bis zu 72 Stunden nach Eintritt des Herz-Kreislauf-Stillstandes möglich.

Ein Organspender kann bis zu 7 Menschen retten.

Das Transplantationsgesetz regelt auch, dass an allen Entnahmekrankenhäusern mindestens ein Transplantationsbeauftragter zu bestellen ist. Auch in der Sternbach- Klinik Schleiz gibt es zwei Transplantationsbeauftragte. Die wichtigsten Aufgaben der Koordinatoren bestehen in der Meldung potenzieller Organspender und vor allem der angemessenen Begleitung und Betreuung der Angehörigen. Wurde eine Organspende in die Wege geleitet, verläuft die Entnahme unter den gleichen Bedingungen wie jede andere Operation ab. Nach Beendigung wird die Operationswunde sorgfältig von den Ärzten verschlossen und der Spender in und übergeben den Spender in würdigen Zustand.
Mit einer Organspende können bis zu 7 Menschen gleichzeitig gerettet oder deren Lebensqualität verbessert werden. Dabei können neben den Organen auch Gewebespenden (z. B. von Hornhaut) getätigt werden.

 

Wie wird man Spender?

In Deutschland wird die Gewebe-und Organspende über die Entscheidungslösung geregelt. Das heißt, die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten zugestimmt hat. Stellvertretend können auch die Angehörigen zustimmen. Die Zustimmung erfolgt über den Organspende-Ausweis. Mit einem solchen Ausweis kann man einfach und eindeutig festlegen, ob man Organspender sein möchte und in welchem Umfang man sich eventuelle Spenden vorstellen kann. Die Spende kann zum Beispiel auch auf einzelne Organe eingegrenzt werden, bestimmte Organe ausgeschlossen werden oder auch die Entscheidung auf eine Person des Vertrauens übertragen werden. Der Ausweis kann kostenlos bestellt (https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/) und persönlich ausgefüllt werden.

2020 waren es deutschlandweit bereits 39 Prozent der über 16-Jährigen mit einem Organspende-Ausweis. Allein in dem Jahr wurden 339 Herzen transplantiert. Der Tag der Organspende fällt immer auf den ersten Samstag im Juni. Ziel des besonderen Tages ist es, auf das komplexe Thema der Organspende aufmerksam zu machen. Auch soll hierbei an all die Menschen erinnert werden, welche mit ihrer Organspende Leben gerettet haben.